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   BFH, 22.10.1975 - VII R 105/73   

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BFH, 22.10.1975 - VII R 105/73 (https://dejure.org/1975,11566)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1975 - VII R 105/73 (https://dejure.org/1975,11566)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - VII R 105/73 (https://dejure.org/1975,11566)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 117, 313
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 27.09.1977 - VII K 1/76

    Restitutionsklage - Abweichende Rechtsauffassung - BFH-Urteil - EGH - Urteil in

    Für den erkennenden Senat ergeben sich im vorliegenden Fall keine Zweifel bei der Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen, so daß er nicht verpflichtet ist, den EGH nach Art. 177 Abs. 3 EWGV anzurufen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1975 VII R 105/73, BFHE 117, 313).
  • BFH, 15.03.1977 - VII R 122/73

    Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung - Beweiserhebung - Zweifel über

    Da der erkennende Senat insoweit keine Zweifel an der Auslegung der genannten gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen hat, hielt er sich nicht für verpflichtet, den EGH nach Art. 177 Abs. 3 EWGV anzurufen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1975 VII R 105/73, BFHE 117, 313).
  • BFH, 12.12.1978 - VII R 5/75
    Ergeben sich keine Zweifel bei der Frage der Gültigkeit von gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen, so ist der BFH nicht verpflichtet, den EGH nach Art. 177 Abs. 3 EWGV anzurufen (Anschluß an Urteil vom 22. Oktober 1975 VII R 105/73, BFHE 117, 313).
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